Durchführung. Abklärung. Erarbeitung.
Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, soweit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.
(Def. lt. HOA 2002)
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Architekt DI Stefan Toifl | staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker | Karl Leischgasse 2 | 2020 Hollabrunn
Tel.: +43 (0) 660 64 38 436 | E-Mail: office@architekt-toifl.at
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© Architekt DI Stefan Toifl 2023
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